Gründerzuschuss für freie Handelsvertreter der tecis
Optimierung der Chancen auf Erfolg
Maßgeschneiderte Beratung
Nebenerwerb & Vollerwerb
Gründerzuschuss für freie Handelsvertreter der tecis
Nebenerwerb & Vollerwerb
Maßgeschneiderte Beratung
Optimierung der Chancen auf Erfolg
Erhalte 60% deines letzten Nettogehalts für bis zu 1 Jahr während deiner Gründung
…und das selbst bei hohen Nebenerwerbseinkommen bei tecis!
Ganzheitliches Gründercoaching
Während der gesamten Beratung hast du immer einen Ansprechpartner vor Ort, an den du dich bei Fragen wenden kannst und der dich während der Gründungsphase unterstützt
Kostenübernahme durch Arbeitsamt
Mit dem AVGS Gutschein ist unsere Beratung für dich komplett kostenlos. Melde dich bei uns und wir zeigen dir wie du diese Unterstützung bekommst!
12 Monate finanziell sorgenfrei starten
Du erhältst 6 Monate ungekürztes ALG I weiterhin ausgezahlt sowie zusätzlich 300€ monatlich (Gründerzuschuss). Davor erhälst du noch bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld.
Du möchtest mit unserer Hilfe deinen Gründerzuschuss erhalten?
Dann melde dich ganz einfach über unser Formular. Hier musst du nur ein paar Fragen beantworten und erhälst direkt ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Gründerberater.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
- Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben
- Die Tätigkeit muss zukünftig hauptberuflich ausgeübt werden
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
- Dauer: 6 Monate ab Gründungsdatum
- Höhe: entspricht dem Betrag des bisherigen ALG I-Bezugs. Hinzu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung. (Verlängerung um 9 Monate möglich)
- Zuverdienst in unbegrenzter Höhe OHNE Kürzung des ALG I
- Davor bis zu 6 Monate ALG I-Bezüge
Du benötigst einen professionellen Businessplan
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einen professionellen Businessplan einreichen. Ausschlaggebend ist hierbei die Finanzkalkulation mit einer Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für mindestens 2 Jahre. Auch deine fachlichen und persönlichen Qualifikationen solltest du nachweisen und diese im Businessplan erläutern. Unsere Businesspläne sind zudem bankenfähig und wir unterstützen Dich zudem gern bei der Finanzierung Deines Vorhabens durch die Bank!
Antragsunterlagen und dein Gespräch mit dem Sachbearbeiter
Bei der Überzeugung des Sachbearbeiters von deinem Vorhaben helfen wir dir, indem wir dich auf dieses Gespräch optimal vorbereiten.
Gern füllen wir den Antrag gemeinsam mit dir aus und helfen somit auch Fehler zu vermeiden. Im Nachgang helfen wir dir sogar bei der Gewerbeanmeldung, der steuerlichen Ersterfassung und stehen dir bei allen anderen bürokratischen Hürden zur Seite.
Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme? Kein Problem! Auch darum kümmern wir uns kostenfrei.
Tipps zur Beantragung deines Gründerzuschusses
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Wenn die oben gemachten Ausführungen zutreffen, sollten sich Existenzgründer die nächsten Punkte
ganz besonders auf ihre Prioritätenliste schreiben – sie können oftmals den kleinen Unterschied
ausmachen, wenn es um Erfolg oder Misserfolg des eigenen Unternehmens geht.
1. Kontaktiere uns. Wir führen dich durch alle Schritte
Fülle einfach das Formular aus. Wir melden uns zeitnah bei dir:
2. Lass dich kündigen
Die Kündigung durch den Arbeitgeber oder ein Aufhebungsvertrag* sind ein Muss, denn sonst gibt es bzgl. des ALG eine Sperre von 3 Monaten – eine unnötige Belastung, die nicht sein muss.
3. Melde dich arbeitslos
Erst jetzt solltest du dich arbeitslos melden. Frag uns gerne wenn du dabei Hilfe benötigst. Unsere Berater unterstützen dich bei allen Formularen und Fragen die hier entstehen.
4. Überzeuge deinen Sachbearbeiter
Jetzt musst du deinen Sachbearbeiter von deinem Vorhaben überzeugen. Er kann dir einen AVGS Gutschein geben, mit dem unsere Leistungen komplett kostenfrei sind.
5. Businessplan & Fachkundige Stellungnahme
Das erledigen wir alles für dich. Gemeinsam mit deinem Berater wird ein Businessplan erstellt und auf dein Vorhaben angepasst.
6. Stelle deinen Antrag
Damit hier keine Fehlerunterlaufen erhälst du natürlich weiterhin unsere Unterstützung. Unser Ziel ist es, dass du deinen Gründerzuschuss erhälst und sorgenfrei starten kannst!
Du möchtest mit unserer Hilfe deinen Gründerzuschuss erhalten?
Dann melde dich ganz einfach über unser Formular. Hier musst du nur ein paar Fragen beantworten und erhälst direkt ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Gründerberater.
Das sagen unsere bisherigen tecis Finanzberater:
Wir haben bereits viele Gründer mit dem Erhalt des Gründerzuschusses erfolgreich in die Selbständigkeit begleitet. Schau dir hier unsere echten Referenzen an!
Philipp Herzog
tecis Dresden
„Die Jungs von E&E Starthilfe Gmbh haben mir von Anfang an mit Rat & Tat zur Seite gestanden, waren immer erreichbar und konnten alle Fragen zu meiner Begeisterung schnellstmöglich klären.“
Hannes Kohl
tecis Berater
„Durch die Beratung und Betreuung von Starthilfe, habe ich ohne Probleme den Gründerzuschuss zum Start in meine Selbstständigkeit bekommen“
Jannik-Noah Grätke
tecis Berater
„Durch die professionelle Beratung der Starthilfe Beratung und Toni Grossmann, konnte ich schneller den erfolgreichen Schritt in die Selbständigkeit wagen.“
FAQ:
Häufige Fragen rund um den Gründerzuschuss
Ist eure Beratung wirklich kostenlos?
Ja, mit dem Arbeitsvermittlungsgutschein (AVGS) des Arbeitsamts entstehen dir tatsächlich keine Kosten!
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss?
Nein, da der Gründerzuschuss eine „Kann-Leistung“ ist und im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Aber mit unserer Unterstützung kannst du deine Chancen erhöhen!
Erhalte ich den Gründerzuschuss wenn ich bereits im Nebenerwerb selbständig bin?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist jedoch der Wechsel in den Haupterwerb.
Wie hoch ist der Gründerzuschuss?
Mit dem Gründungszuschuss erhältst du 6 Monate lang 300€ zusätzlich zu deinem ungekürzten ALG I.
Was benötige ich zur Beantragung?
- Einen tragfähigen Businessplan.
- Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen.
- Deinen Lebenslauf.
- Eine fachkundige Stellungnahme.
Wann bin ich antragsberechtigt?
Wenn du auf ALG 1 noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast und dich im Haupterwerb selbstständig machen möchtest.
Wie lange erhalte ich die Leistungen?
Dein ungekürztes ALG I sowie die zusätzlichen 300€ monatlich erhältst du für die ersten 6 Monate deiner Selbstständigkeit. Anschließend ist es möglich, diese 300€ für weitere 9 Monate zu erhalten.