Erhalte mit uns deinen Gründerzuschuss
100% Online
0€ Businessplan
300€ mehr p.m
Deutschlandweit
Wir helfen dir bei deiner Gründung!
Wir unterstützen dich bei deinem Start in die Selbständigkeit und dem Erhalt des Gründerzuschusses.
Ganzheitliches Gründercoaching
Während der gesamten Beratung hast du immer einen Ansprechpartner vor Ort, an den du dich bei Fragen wenden kannst und der dich während der Gründungsphase unterstützt
Kostenübernahme durch Arbeitsamt
Mit dem AVGS Gutschein ist unsere Beratung für dich komplett kostenlos. Melde dich bei uns und wir zeigen dir wie du diese Unterstützung bekommst!
6 Monate finanziell sorgenfrei starten
Du erhältst 6 Monate ungekürztes ALG I weiterhin ausgezahlt sowie zusätzlich 300€ monatlich. Zudem kannst du jeden verdienten Euro in der Gründungsphase behalten.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
- Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben
- Die Tätigkeit muss zukünftig hauptberuflich ausgeübt werden
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
- Dauer: 6 Monate ab Gründungsdatum
- Höhe: entspricht dem Betrag des bisherigen ALG I-Bezugs. Hinzu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung. (Verlängerung um 9 Monate möglich)
- Zuverdienst in unbegrenzter Höhe OHNE Kürzung des ALG I
Du benötigst einen professionellen Businessplan
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einen professionellen Businessplan einreichen. Ausschlaggebend ist hierbei die Finanzkalkulation mit einer Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für mindestens 2 Jahre. Auch deine fachlichen und persönlichen Qualifikationen solltest du nachweisen und diese im Businessplan erläutern. Unsere Businesspläne sind zudem bankenfähig und wir unterstützen Dich zudem gern bei der Finanzierung Deines Vorhabens durch die Bank!
Antragsunterlagen und dein Gespräch mit dem Sachbearbeiter
Bei der Überzeugung des Sachbearbeiters von deinem Vorhaben helfen wir dir, indem wir dich auf dieses Gespräch optimal vorbereiten.
Gern füllen wir den Antrag gemeinsam mit dir aus und helfen somit auch Fehler zu vermeiden. Im Nachgang helfen wir dir sogar bei der Gewerbeanmeldung, der steuerlichen Ersterfassung und stehen dir bei allen anderen bürokratischen Hürden zur Seite.
Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme? Kein Problem! Auch darum kümmern wir uns kostenfrei.
Tipps zur Beantragung deines Gründerzuschusses
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses. Es liegt im Ermessen des Vermittlers von der Arbeitsagentur, ob er den Gründerzuschuss bewilligt oder nicht. Im Rahmen unseres Coachings bereiten wir dich perfekt darauf vor, wie du dich im besten Fall verhalten solltest:
Überzeuge deinen Sachbearbeiter
Wir unterstützen dich deinen Sachbearbeiter (Entscheider über deinen Gründerzuschuss) von deinem Vorhaben zu überzeugen.
Businessplan
Wir erstellen mit dir einen bankenfähigen Businessplan inkl. Finanzplanung, den du für die Beantragung benötigst.
Formulare
Wir füllen gemeinsam mit dir die Anträge aus, um Fehler zu vermeiden und organisieren dir eine kostenfreie fachkundige Stellungnahme.
FAQ:
Häufige Fragen rund um den Gründerzuschuss
Ist eure Beratung wirklich kostenlos?
Ja, mit dem Arbeitsvermittlungsgutschein (AVGS) des Arbeitsamts entstehen dir tatsächlich keine Kosten!
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss?
Nein, da der Gründerzuschuss eine „Kann-Leistung“ ist und im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Aber mit unserer Unterstützung kannst du deine Chancen erhöhen!
Erhalte ich den Gründerzuschuss wenn ich bereits im Nebenerwerb selbständig bin?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist jedoch der Wechsel in den Haupterwerb.
Wie hoch ist der Gründerzuschuss?
Mit dem Gründungszuschuss erhältst du 6 Monate lang 300€ zusätzlich zu deinem ungekürzten ALG I.
Was benötige ich zur Beantragung?
- Einen tragfähigen Businessplan.
- Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen.
- Deinen Lebenslauf.
- Eine fachkundige Stellungnahme.
Wann bin ich antragsberechtigt?
Wenn du auf ALG 1 noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast und dich im Haupterwerb selbstständig machen möchtest.
Wie lange erhalte ich die Leistungen?
Dein ungekürztes ALG I sowie die zusätzlichen 300€ monatlich erhältst du für die ersten 6 Monate deiner Selbstständigkeit. Anschließend ist es möglich, diese 300€ für weitere 9 Monate zu erhalten.